Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

In den letzten 10 Jahren kamen ganz unterschiedliche Menschen zu mir:
Solche, denen alles zu viel wurde, die keinen Antrieb hatten, die sich nicht mehr richtig freuen konnten, oder gar nichts fühlten, solche, denen alte Denkmuster und Glaubenssätze zu schaffen machten. Oder auch solche, die sich über andere Menschen in ihrem Umfeld ärgerten und solche, die sich selber nicht als wertvoll betrachteten. Wobei die Liste möglicher Anlässe lang ist.

Meine Arbeit als Heilpraktikerin für Psychotherapie besteht darin, Menschen empathisch abzuholen und sie zu ermutigen sowie aktiv dabei zu unterstützen, ihre Probleme konstruktiv zu lösen. Es geht dabei also immer auch um persönliche Weiterentwicklung und um „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Das sind große Worte, doch was verbirgt sich genau dahinter?

Was Sie in einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz bei mir erwartet

Zunächst geht es darum, gemeinsam Ihre Lebenssituation zu fassen und uns in Ihre innere Welt einzufühlen. Dabei ist mir ein respektvoller Austausch auf Augenhöhe ebenso wichtig, wie Sie bedingungslos anzunehmen, wie Sie sind.

Je nach Persönlichkeit und Problemstellung werden dann unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen. Diese können sich zum Beispiel auf die positive Umwandlung von negativen Glaubenssätzen beziehen. Aber auch auf die Wahrnehmung von Gefühlen und Bedürfnissen, auf eine Erweiterung der kommunikativen Fähigkeiten, auf den gezielten Einsatz neuer Verhaltensweisen, auf eine Verbesserung des Selbstwerterlebens oder auf die Integration von Entspannungs- und Genussmomenten im Alltag.

Hierbei nutze ich die Gesprächstherapie nach Rogers, einzelne Verfahren der Verhaltenstherapie, die Gewaltfreien Kommunikation sowie einzelne Methoden aus der Trauma- und Kunsttherapie.

Ich freue mich, Sie in meinen ruhigen und kreativ gestalteten Räumlichkeiten mitten im Grün des Stadtnordens in Oldenburg begrüßen zu dürfen.

Termine & Kosten:

Honorar: 60 Euro (90 Minuten)
Kostenerstattung durch Krankenkassen:
Die Therapiekosten sind privat zu entrichten. Bei Vorhandensein einer Privat- oder Krankenzusatzversicherung kann die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung bestehen. Ich empfehle Ihnen, sich bei Ihrer entsprechenden (Privat-, Zusatz-) Krankenkasse zu erkundigen. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Termine nach Vereinbarung – auch nach Feierabend und am Wochenende.